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   VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02   

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VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,26783)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.04.2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,26783)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. April 2004 - 1 A 219/02 (https://dejure.org/2004,26783)
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Hannover, 22.05.2008 - 10 A 2412/07

    Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

    Die Kammer vermag der Beklagten - und mit ihr dem VG Schleswig (Urt. v. 23.04.2004, Az. 1 A 219/02, juris) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 16.12.2004, Az. 11 UE 2982/02; NVwZ 2006, 110 f. - DÖV 2005, 523 ff.; juris) - nicht darin zu folgen, dass das Fehlen dieser Rechtsverordnung unschädlich sei.
  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 1988/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei

    Nach alledem kann auch die für die Datei Gewalttäter Sport bestehende Errichtungsanordnung nach § 34 BKAG, die gemäß § 34 Abs. 2 BKAG mit Zustimmung der zuständigen Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder ergangen ist, das Fehlen der Rechtsverordnung nicht ersetzen, der gegenüber der Errichtungsanordnung nicht nur eine lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (so aber Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004, a. a. O. zur KAN - Kriminalakten-Nachweis-Datei; VG Mainz, Urt. v. 04.09.2008, a. a. O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 -, Juris; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 BKAG, Rdnr. 4; Ahlf/Daub/Lersch/Störzer, a. a. O., § 7 Rdnr. 24).

    Er führt weiter aus, dass durch die detaillierten Vorgaben der §§ 8 und 9 i. V. m. § 34 BKAG ein hinreichend detailliertes Normprogramm vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegeben worden sei und es zur Exekutierbarkeit dieses Regelungsprogramms nicht des Einziehens einer Zwischenebene zwischen den gesetzlichen Vorgaben einerseits und ihres Herunterbrechens auf die Ebene der Errichtungsanordnung andererseits bedürfe, was im Ergebnis auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.2004 (a. a. O.) vertrete.

  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2956/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus Gewalttäterdatei der Polizei

    Nach alledem kann auch die für die Datei Gewalttäter Sport bestehende Errichtungsanordnung nach § 34 BKAG, die gemäß § 34 Abs. 2 BKAG mit Zustimmung der zuständigen Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder ergangen ist, das Fehlen der Rechtsverordnung nicht ersetzen, der gegenüber der Errichtungsanordnung nicht nur eine lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (so aber Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004, a. a. O. zur KAN - Kriminalakten-Nachweis-Datei; VG Mainz, Urt. v. 04.09.2008, a. a. O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 -, Juris; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 BKAG, Rdnr. 4; Ahlf/Daub/Lersch/Störzer, a. a. O., § 7 Rdnr. 24).

    Er führt weiter aus, dass durch die detaillierten Vorgaben der §§ 8 und 9 i. V. m. § 34 BKAG ein hinreichend detailliertes Normprogramm vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegeben worden sei und es zur Exekutierbarkeit dieses Regelungsprogramms nicht des Einziehens einer Zwischenebene zwischen den gesetzlichen Vorgaben einerseits und ihres Herunterbrechens auf die Ebene der Errichtungsanordnung andererseits bedürfe, was im Ergebnis auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.2004 (a. a. O.) vertrete.

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06

    Meldeauflage nach SOG ND für Problemfans anläßlich der Fußballweltmeisterschaft

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19

    Amtshaftung bei Ausreiseuntersagung

    Die Vorschrift schränkt die Ausreisefreiheit, die als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, BVerfGE 6, 32; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 2004 - 1 A 219/02 -, Rn. 24, juris).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass dies jedenfalls für Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft und in Folge für Ausschreitungen "deutscher Fans" zu gelten hat (VGH, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2001 - 1 A 219/02 - , zit. nach ).
  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 175/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2309/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei

    Ihr kommt - entgegen der Ansicht des Beklagten -gegenüber der Errichtungsanordnung nicht lediglich eine deklaratorische Bedeutung zu (so aber Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004, a.a.O. zur KAN - Kriminalakten-Nachweis-Datei; VG Mainz, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.; VG Schleswig, Urt. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 -, Juris; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 BKAG, Rdnr. 4; Ahlf/Daub/Lersch/ Störzer, a.a.O., § 7 Rdnr. 24).

    Er führt weiter aus, dass durch die detaillierten Vorgaben der §§ 8 und 9 i.V.m. § 34 BKAG ein hinreichend detailliertes Normprogramm vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegeben worden sei und es zur Exekutierbarkeit dieses Regelungsprogramms nicht des Einziehens einer Zwischenebene zwischen den gesetzlichen Vorgaben einerseits und ihres Herunterbrechens auf die Ebene der Errichtungsanordnung andererseits bedürfe, was im Ergebnis auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.2004 (a.a.O.) vertrete.

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 183/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 179/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 176/06

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 K 4684/13
  • VG Mainz, 04.09.2008 - 1 K 363/08

    Recht zur Datenspeicherung von Personendaten in die Datei "Gewalttäter Sport"

  • VG Frankfurt/Main, 17.10.2022 - 5 L 2778/22

    Anwendbarkeit des § 16a Abs. 1 HessAGVwGO bei Verwaltungsverfahren vor

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